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EU-Regeln für Umweltaussagen seit 27. September 2026: Warum strukturierte Produktdaten jetzt wichtiger werden

October 14, 2026
Sebastian Eberhardt
/
ESPR & EU Regulations

Kurz gesagt: Seit dem 27. September 2026 gilt EU-weit die Empowering-Consumers-Richtlinie (EmpCo, Richtlinie (EU) 2024/825). Pauschale Umweltaussagen wie "umweltfreundlich" oder "klimafreundlich" sind seitdem nur noch zulässig, wenn eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisbar ist. Nachhaltigkeitssiegel brauchen ein Zertifizierungssystem oder eine Behörde dahinter, und "klimaneutral" dank Kompensation ist ganz verboten. Mit dem Digitalen Produktpass hat die Richtlinie rechtlich nichts zu tun, beide brauchen aber überprüfbare Produktdaten. Wer seine Daten für den DPP geordnet hat, hat damit eine gute Grundlage für seine Aussagen, den eigentlichen Nachweis ersetzt das aber nicht.

Welche Umweltaussagen sind seit dem 27. September 2026 verboten?

Die Richtlinie ergänzt die sogenannte schwarze Liste der EU, also Geschäftspraktiken, die immer unlauter sind. Ob Verbraucher im Einzelfall tatsächlich getäuscht wurden, spielt dabei keine Rolle:

Verbotene PraxisBeispiel
Pauschale Umweltaussagen ohne anerkannte hervorragende Umweltleistung"Umweltfreundlich", "grün", "nachhaltig", "klimafreundlich" ohne Beleg
Nachhaltigkeitssiegel, die nicht auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von Behörden stammenEin selbst entworfenes "Planet Care"-Siegel auf eigenen Produkten
Aussagen über das ganze Produkt, wenn nur ein Teil sie erfüllt"Aus recyceltem Material", wenn nur die Verpackung recycelt ist
Neutrale, reduzierte oder positive Klimawirkung auf Basis von Kompensation"Klimaneutral", weil Zertifikate gekauft wurden
Gesetzliche Anforderungen als Besonderheit darstellen"Frei von Stoffen, die in der EU verboten sind"
Falsche Aussagen zu Haltbarkeit und ReparierbarkeitEine Lebensdauer in Stunden oder Zyklen, die bei normaler Nutzung nicht erreicht wird

Aussagen über künftige Leistungen wie "Netto-Null bis 2035" bleiben erlaubt, allerdings nur mit einem detaillierten, öffentlichen Umsetzungsplan und regelmäßiger Überprüfung durch unabhängige Sachverständige.

Auch bei den vorvertraglichen Informationen ändert sich etwas: Händler müssen über Haltbarkeit, gewerbliche Garantien und Reparatur informieren und dafür den einheitlichen Hinweis und das Label aus der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 nutzen.

Wer setzt die neuen Regeln durch?

EmpCo greift über das nationale Wettbewerbsrecht, in Deutschland über das UWG. Durchgesetzt wird die Richtlinie deshalb auf zwei Wegen: Verbraucherschutzbehörden, die bei weitverbreiteten Verstößen Bußgelder bis zu 4 % des Jahresumsatzes in den betroffenen Mitgliedstaaten verhängen können, und Wettbewerber sowie Verbraucherverbände, die auf Unterlassung klagen können. In Deutschland und Österreich ist die Abmahnung durch einen Wettbewerber der wahrscheinlichere erste Kontakt. Umgesetzt sein musste die Richtlinie bis zum 27. März 2026, das hat aber nicht überall geklappt. Prüfen Sie daher, was in Ihrem Land gilt.

Was haben Green Claims mit dem Digitalen Produktpass zu tun?

Rechtlich hängen beide nicht zusammen. EmpCo gehört zum Verbraucherrecht, der DPP zum Produktrecht (Batterieverordnung und ESPR), und beide haben eigene Pflichten und Zeitpläne.

Bei den Daten überschneiden sie sich aber stark. Eine Aussage wie "enthält 50 % recyceltes Polyester" braucht eine Zahl, eine Berechnungsgrundlage und eine Quelle. Dieselbe Art Daten wird voraussichtlich der Textil-DPP verlangen (siehe unseren Artikel zum Textil-DPP). Für eine Haltbarkeitsaussage brauchen Sie Prüfdaten, und die verlangen auch die ESPR-Ökodesignanforderungen. Im Batteriepass stehen Rezyklatanteil und CO2-Fußabdruck sogar in der öffentlichen Ebene.

Liegen Ihre Produktdaten sauber als einzelne Attribute vor und ist dokumentiert, woher jeder Wert stammt, können Sie eine konkrete Aussage schnell untermauern. Stecken die Daten dagegen in Marketingtexten und PDFs, bekommen Sie jetzt Probleme mit EmpCo und später mit dem DPP.

Macht ein DPP Umweltaussagen rechtssicher?

Eine Aussage wird durch einen Pass nicht automatisch zulässig. Diese Grenzen sollten Sie kennen:

  • Ein DPP veröffentlicht Daten, er prüft sie nicht. Ihre Aussage braucht weiterhin einen belastbaren Nachweis.
  • Ein DPP ist kein Nachhaltigkeitssiegel. Wer ein "DPP"-Badge auf das Produkt setzt und damit "nachhaltig" andeutet, macht genau die Art Aussage, die EmpCo verbietet.
  • Die meisten Produktgruppen haben noch keine DPP-Pflicht. Bis ihre delegierten Rechtsakte gelten, ist der DPP für sie freiwillig, siehe unsere DPP-Timeline.

So prüfen Sie Ihre Umweltaussagen jetzt

  1. Alle Umweltaussagen sammeln, die Sie verwenden: Verpackung, Produktseiten, Werbung, Social Media, B2B-Kataloge.
  2. Pauschale Aussagen und selbst erfundene Siegel entfernen oder durch konkrete, messbare Angaben ersetzen.
  3. Für jede verbleibende Aussage festhalten, welcher Datenpunkt dahintersteht, woher er kommt und wer dafür zuständig ist.
  4. Diese Datenpunkte als strukturierte Attribute ins PIM übernehmen statt als Freitext.
  5. Produktseite oder QR-Code mit den zugrunde liegenden Daten verknüpfen, damit Kunden selbst nachprüfen können.

Schritt 4 ist auch der erste Schritt jedes DPP-Projekts, und dieselben Attribute bedienen ESPR, Batterie- und Verpackungspflichten, wie wir in ein Produktdatenmodell für alle EU-Regeln zeigen. Wie das mit Akeneo und anderen PIM-Systemen funktioniert, erklären wir dort. Und wie sich DPP-Daten über die Compliance hinaus rechnen, steht in unserem Artikel zum Forrester-Report 2026.

"Ein Produktpass macht keine Werbeaussage zulässig. Wenn Pass und Verpackung aber aus denselben gepflegten Daten kommen, widersprechen sich die Zahlen viel seltener, und daran hapert es heute bei vielen Aussagen."

Sebastian Eberhardt, Director Business Development, dpp.cloud

Wie dpp.cloud dazu passt

dpp.cloud übernimmt strukturierte Produktdaten aus Ihrem PIM und veröffentlicht sie pro Produkt hinter einem QR-Code. Für EmpCo haben Sie damit einen öffentlichen Ort, an dem Sie die konkreten Zahlen hinter Ihren Aussagen offenlegen. Der eigentliche Nachweis (Berechnungen, Prüfberichte, Lieferkettenbelege, Zertifikate) bleibt in Ihren Unterlagen. Sobald Ihre Produktgruppe unter die ESPR fällt, lässt sich darauf der Pass aufbauen. Buchen Sie eine Strategy Session, wenn Sie sehen wollen, wie das mit Ihren Daten aussieht. Einzelne Aussagen rechtlich prüfen können wir nicht, dafür ist Ihre Rechtsabteilung zuständig.

Quellen

  • Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel, EUR-Lex: eur-lex.europa.eu/eli/dir/2024/825/oj/deu
  • Europäische Kommission, FAQ zur Empowering-Consumers-Richtlinie: commission.europa.eu
  • Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR), EUR-Lex: eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1781/oj/deu

FAQ

Seit wann gelten die EU-Regeln für Umweltaussagen?

Die Richtlinie (EU) 2024/825 über die Stärkung der Verbraucher für den grünen Wandel gilt seit dem 27. September 2026. Die Mitgliedstaaten mussten sie bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umsetzen.

Ist „umweltfreundlich“ in der EU verboten?

Pauschale Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „klimafreundlich“ sind verboten, sofern das Unternehmen keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen kann, die für die jeweilige Aussage relevant ist. Konkrete, überprüfbare Aussagen sind weiterhin zulässig.

Sind selbst erstellte Nachhaltigkeitssiegel weiterhin zulässig?

Nein. Seit dem 27. September 2026 müssen Nachhaltigkeitssiegel auf einem Zertifizierungssystem mit unabhängiger Überwachung durch Dritte basieren oder von öffentlichen Stellen etabliert sein. Eigene Öko-Siegel sind verboten.

Ist die Richtlinie über die Stärkung der Verbraucher dasselbe wie der Digitale Produktpass?

Nein. EmpCo ist Verbraucherschutzrecht und regelt Marketingaussagen. Der Digitale Produktpass ergibt sich aus dem Produktrecht, insbesondere aus der ESPR und der Batterieverordnung. Beide hängen von überprüfbaren Produktdaten ab. Deshalb hilft eine gemeinsame Datenbasis bei beiden Anforderungen.

Macht ein Digitaler Produktpass eine grüne Aussage compliant?

Nein. Ein DPP stellt Produktdaten bereit, überprüft sie jedoch nicht. Eine Aussage benötigt weiterhin belastbare Nachweise. Zudem könnte die Darstellung des DPP selbst als Nachhaltigkeitszeichen eine irreführende Aussage darstellen.

Sebastian Eberhardt
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