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October 5, 2026
Julian Sotek
/
ESPR & EU Regulations

Welche Batterien brauchen einen Batteriepass?

Wer einen Pass braucht, regelt Artikel 77 der Batterieverordnung. Gerätebatterien und Starterbatterien sind ausgenommen, für sie gilt aber eine eigene QR-Code-Pflicht.

BatterietypBeispieleBatteriepass ab 18.02.2027QR-Code ab 18.02.2027
Traktionsbatterien (EV)Pkw, Transporter, LkwJaJa
LMT-BatterienE-Bikes, E-Scooter, E-MopedsJaJa
Industriebatterien über 2 kWhHeimspeicher, Flurförderzeuge, stationäre SpeicherJaJa
Industriebatterien bis 2 kWhKleinere Industrie-PacksNeinJa
GerätebatterienSmartphones, Laptops, Powerbanks, AA-ZellenNeinJa
SLI-BatterienStarterbatterien in VerbrennernNeinJa

Stehen Ihre Batterien in der unteren Hälfte der Tabelle, brauchen Sie keinen Pass, wohl aber einen QR-Code, der zu Kennzeichnungsangaben und Konformitätserklärung führt. Mehr dazu in Batterien ohne Pass. Für E-Bike- und E-Scooter-Marken gibt es ein paar Besonderheiten, die wir im Batteriepass-Leitfaden für E-Bikes und LMT beschreiben.

Wer ist für den Batteriepass verantwortlich?

Der Wirtschaftsakteur, der die fertige Batterie in der EU in Verkehr bringt. Das ist in der Regel der Hersteller, bei Ware aus Drittländern der Importeur. Zell- oder Modullieferanten sind für den Pass nicht zuständig, Sie brauchen aber ihre Daten, um ihn zu füllen.

Die technische Umsetzung können Sie an einen Dienstleister abgeben, die rechtliche Verantwortung nicht. Wird eine Batterie umgenutzt, wiederaufbereitet oder für die Wiederverwendung vorbereitet, legt derjenige, der das macht, einen neuen Pass an und verknüpft ihn mit dem alten.

Welche Daten gehören in den Batteriepass?

Was hineingehört, steht in Anhang XIII der Verordnung. Am 21. August 2026 hat die Kommission dazu einen aktualisierten Leitfaden veröffentlicht ("Digital Batteries Passport: data points by category"). Darin sind 71 Datenpunkte aufgelistet, und für jede Batteriekategorie steht dabei, ob der Datenpunkt Pflicht ist, optional, nur unter bestimmten Bedingungen gilt oder im Februar 2027 noch nicht gebraucht wird. Rechtlich bindend ist der Leitfaden nicht, als Checkliste taugt er trotzdem am besten.

Grob lassen sich die Datenpunkte in sechs Gruppen einteilen:

  • Identifikation und allgemeine Angaben: Hersteller, Batteriemodell, eindeutige Kennung, Kategorie, Herstellungsort und -datum, Gewicht
  • Konformität und Kennzeichnung: Konformitätserklärung, Symbole, gefährliche Stoffe, kritische Rohstoffe
  • CO2-Fußabdruck: Erklärung und Leistungsklasse, sobald der zugehörige delegierte Rechtsakt gilt
  • Sorgfaltspflichten in der Lieferkette: Bericht und Prüfung durch Dritte
  • Materialien und Zusammensetzung: Kathoden-, Anoden- und Elektrolytmaterialien, Rezyklatanteile
  • Leistung, Haltbarkeit und Lebensende: Nennkapazität, Spannung, erwartete Lebensdauer, Gesundheitszustand, Demontage- und Sicherheitsinformationen

Nicht jedes Feld muss am ersten Tag gefüllt sein. Für die CO2-Felder gilt der Zeitplan aus Artikel 7, und die Berechnungsmethode für EV-Batterien war im September 2026 immer noch nicht verabschiedet. Die Sorgfaltspflichten für Batterien hat das Omnibus-IV-Paket auf den 18. August 2027 verschoben. Die Rezyklatanteile werden nach Artikel 8 schrittweise eingeführt. Welche Felder im Februar 2027 leer bleiben dürfen, steht pro Kategorie im Leitfaden der Kommission. Viele dieser Angaben (Materialien, Rezyklatanteil, gefährliche Stoffe) verlangen auch ESPR und Verpackungsrecht, siehe ein Produktdatenmodell.

Wer darf welche Daten im Batteriepass sehen?

Der Batteriepass ist nicht einfach eine öffentliche Webseite. Anhang XIII legt fest, wer welche Daten sehen darf:

ZugriffsebeneWerTypische Inhalte
ÖffentlichJeder, der den QR-Code scanntAllgemeine Angaben, Kapazität, Chemie, gefährliche Stoffe, CO2-Fußabdruck, Rezyklatanteil
Berechtigtes Interesse, Modelldaten (Anhang XIII Nr. 2)Personen mit berechtigtem Interesse, etwa Reparaturbetriebe, Wiederaufbereiter, Second-Life-Betreiber und Recycler, sowie die KommissionDetaillierte Zusammensetzung, Teilenummern, Demontage- und Sicherheitsinfos
Prüfberichte (Anhang XIII Nr. 3)Benannte Stellen, Marktüberwachungsbehörden, KommissionPrüfberichte als Konformitätsnachweis
Berechtigtes Interesse, batteriespezifische Daten (Anhang XIII Nr. 4)Personen mit berechtigtem InteresseDaten zur einzelnen Batterie, etwa der Gesundheitszustand

Ein Baustein fehlt noch: Der Durchführungsrechtsakt, der festlegt, wer ein "berechtigtes Interesse" hat, war zum 18. August 2026 fällig und ist bis heute nicht erschienen. Die Kommission plant ihn jetzt für Q4 2026. Was das für Ihre Umsetzung bedeutet, lesen Sie in Zugriffsrechte im Batteriepass.

Gilt der Batteriepass pro Batterie oder pro Modell?

Diesen Punkt unterschätzen viele Teams. Ein ESPR-Pass für ein T-Shirt funktioniert oft auf Modellebene. Der Batteriepass dagegen gilt für jedes einzelne Stück: Jede Batterie bekommt eine eigene Kennung und einen eigenen Pass, und manche Daten, etwa der Gesundheitszustand, ändern sich im Lauf ihres Lebens.

Für Ihre Systeme hat das direkte Folgen. Modelldaten liegen im PIM, Seriennummern meist im ERP oder MES, und der Gesundheitszustand kommt aus dem Batteriemanagementsystem. Der Pass muss diese drei Quellen für jede Batterie zusammenführen und auch dann noch abrufbar sein, wenn die Batterie den Besitzer wechselt. Dasselbe Thema behandeln wir in Digital Twin vs. Digitaler Produktpass: Ohne dauerhafte Identität pro Einzelstück lässt sich das nicht sauber abbilden.

Wie hängt der Batteriepass mit EU-Register und DPP-Normen zusammen?

Batteriepässe werden im EU-Register für Digitale Produktpässe eingetragen, das seit dem 20. Juli 2026 läuft (siehe unseren Artikel zum Registerstart). Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 behandelt den Batteriepass ausdrücklich als Digitalen Produktpass. Bevor Sie die erste Batterie registrieren können, muss sich Ihr Unternehmen per eIDAS als Wirtschaftsakteur verifizieren lassen. Wie das abläuft, erklären wir in DPP im EU-Register registrieren.

Technisch gelten seit Juli 2026 sechs harmonisierte Normen (EN 18216, EN 18219, EN 18220, EN 18221, EN 18222 und EN 18223) für Kennungen, Datenträger, APIs, Datenaustausch, Speicherung und Interoperabilität, siehe Durchführungsbeschluss 2026/1736 erklärt. Die beiden Normen für Zugriffsrechte (EN 18239) und Datenauthentifizierung (EN 18246) waren im September 2026 noch nicht ganz fertig.

So bereiten Sie sich bis Februar 2027 auf den Batteriepass vor

  1. Klären, welche Ihrer Batterien in den Anwendungsbereich fallen und in welche Kategorie. Heimspeicher über 2 kWh sind Industriebatterien, keine Gerätebatterien.
  2. Den Datenpunkt-Leitfaden der Kommission herunterladen und jedes Pflichtfeld einem Quellsystem und einer verantwortlichen Person zuordnen.
  3. Festlegen, wie jede Batterie ihre eindeutige Kennung bekommt und wie diese Kennung auf den QR-Code kommt.
  4. Fehlende Daten jetzt bei Zell- und Modullieferanten anfragen. Zusammensetzung und Materialien dauern erfahrungsgemäß am längsten.
  5. eIDAS-Nachweise (für Unternehmen ein qualifiziertes elektronisches Siegel) besorgen, bevor die Registrierung ansteht.
  6. Zuerst die öffentliche Ebene bauen und die eingeschränkte Ebene so anlegen, dass sich Rollen ändern lassen, sobald der Rechtsakt zu den Zugriffsrechten da ist.

"Das Datenformat ist beim Batteriepass das kleinere Problem. Schwieriger ist, dass jede Batterie einen eigenen Datensatz braucht, der auch Jahre später noch stimmt, wenn sie längst in einem Heimspeicher oder beim Recycler gelandet ist."

Benedikt Biallowons, CTO, dpp.cloud

Wie dpp.cloud dazu passt

dpp.cloud ist von Anfang an darauf ausgelegt, jedem einzelnen Produkt einen eigenen, dauerhaften Datensatz zu geben, und genau so ist der Batteriepass aufgebaut. Wir binden die Systeme an, in denen Ihre Daten schon liegen, etwa Akeneo, SAP und andere PIM- und ERP-Systeme, mappen die Daten auf die Passstruktur und veröffentlichen sie hinter einem QR-Code. Wenn Sie das mit einem internen Projekt vergleichen wollen, hilft unser Kostenvergleich selbst bauen oder kaufen.

Fünf Monate reichen, wenn Sie jetzt mit dem Datenmapping anfangen. Buchen Sie eine Strategy Session, dann gehen wir Ihre Batteriekategorien und Datenquellen gemeinsam durch.

Quellen

  • Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterieverordnung), EUR-Lex: eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1542/oj/deu
  • Europäische Kommission, Digital Batteries Passport: single-market-economy.ec.europa.eu
  • Europäische Kommission, Leitfaden zur Vorbereitung auf den Batteriepass (21. August 2026): single-market-economy.ec.europa.eu/news
  • Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 (DPP-Register), EUR-Lex: eur-lex.europa.eu

FAQ

Ab wann ist der EU-Batteriepass Pflicht?

Ab dem 18. Februar 2027. Ab diesem Datum brauchen Traktionsbatterien, LMT-Batterien und Industriebatterien über 2 kWh, die in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, einen Batteriepass nach Artikel 77 der Verordnung (EU) 2023/1542.

Brauchen Gerätebatterien einen Batteriepass?

Nein. Gerätebatterien, etwa in Smartphones, Laptops oder Powerbanks, sowie SLI-Starterbatterien brauchen keinen Pass. Ab dem 18. Februar 2027 brauchen sie aber einen QR-Code, der unter anderem auf Kennzeichnungsangaben, die EU-Konformitätserklärung und Informationen zur Entsorgung führt.

Wie viele Datenpunkte hat der Batteriepass?

Der Leitfaden der Kommission vom 21. August 2026 nennt 71 Datenpunkte auf Basis von Anhang XIII der Batterieverordnung. Für jede Batteriekategorie ist markiert, ob ein Datenpunkt verpflichtend, optional, bedingt oder im Februar 2027 noch nicht erforderlich ist.

Wer muss den Batteriepass erstellen?

Der Wirtschaftsakteur, der die fertige Batterie in der EU in Verkehr bringt, meist Hersteller oder Importeur. Die technische Umsetzung kann ein Dienstleister übernehmen, die rechtliche Verantwortung bleibt beim Wirtschaftsakteur.

Gibt es den Batteriepass pro Batterie oder pro Modell?

Pro Batterie. Jede Batterie bekommt eine eigene Kennung und einen eigenen Pass, und manche Daten wie der Gesundheitszustand ändern sich über die Lebensdauer. Viele ESPR-Pässe funktionieren dagegen auf Modellebene.

Julian Sotek
Julian Sotek

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