Am 14. Juli 2026 hat die EU-Kommission den Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 verabschiedet und damit die ersten sechs harmonisierten Normen für den Digital Product Passport veröffentlicht. Der Beschluss trat einen Tag später in Kraft, mit der Veröffentlichung im Amtsblatt. Das ist das technische Fundament, das die ESPR (Verordnung (EU) 2024/1781) gebraucht hat, bevor sich ein Pass mit Sicherheit als konform bauen ließ. Was die sechs Normen regeln und warum das für alle relevant ist, die einen DPP bauen oder kaufen.
Was ein Durchführungsbeschluss zu harmonisierten Normen bewirkt
Nach der Verordnung (EU) 1025/2012 über europäische Normung gilt: Sobald die Kommission die Fundstelle einer harmonisierten Norm veröffentlicht, gilt ein Produkt, das dieser Norm entspricht, als konform mit der zugehörigen gesetzlichen Anforderung. Genau das ist der Sinn des Durchführungsbeschlusses 2026/1736: Statt dass jeder Hersteller oder jede Plattform einzeln argumentieren muss, warum der eigene Pass Artikel 10 und 11 der ESPR erfüllt, reicht der Verweis auf Konformität mit der veröffentlichten Norm, und die Compliance-Frage ist geklärt.
Die sechs Normen wurden vom gemeinsamen technischen Komitee JTC 24 von CEN und CENELEC erarbeitet, im Auftrag eines Normungsmandats der Kommission.
Die sechs Normen in Klartext
| Norm | Regelt | Praktische Bedeutung |
|---|---|---|
| EN 18216:2026 | Datenaustauschprotokolle | Wie Passdaten zwischen Systemen wandern, auch zum Register |
| EN 18219:2026 | Eindeutige Kennungen | Wie ein Produkt eine Kennung erhält, die Register und nachgelagerte Systeme auflösen können |
| EN 18220:2026 | Datenträger | Anforderungen an QR-Code oder anderen Datenträger auf dem Produkt |
| EN 18221:2026 | Datenspeicherung, Archivierung, Persistenz | Wie lange Passdaten verfügbar bleiben müssen und wie sie nach Produktende archiviert werden |
| EN 18222:2026 | APIs für Lebenszyklus-Management und Auffindbarkeit | Die technische Schnittstelle, über die eine Plattform Passdaten aktualisiert, registriert und bereitstellt, auch für das Register |
| EN 18223:2026 | Systeminteroperabilität | Wie Pässe verschiedener Anbieter und Plattformen über den Markt hinweg lesbar und vergleichbar bleiben |
Zusammen beantworten die sechs Normen eine praktische Frage: Lässt sich ein Pass, der auf Plattform A gebaut wurde, von einem System lesen, prüfen und registrieren, das Plattform A noch nie gesehen hat? Vor diesem Beschluss lautete die ehrliche Antwort: wahrscheinlich, aber beweisen kann das niemand. Danach ist Konformität eine Checkliste.
Was sich für Eigenentwicklungen ändert
Bis zum 15. Juli 2026 hat jeder, der einen Pass selbst gebaut hat, gegen Normentwürfe gebaut, mit einem absehbaren Nacharbeitsaufwand, sobald die finalen Versionen stehen. Genau dieses Risiko haben wir in unserem Vergleich DPP selbst bauen oder kaufen benannt. Dieses konkrete Risiko ist jetzt vom Tisch, das Ziel bewegt sich nicht mehr, dafür steigt die Messlatte: Eine Eigenentwicklung braucht jetzt nachweisbare Konformität mit sechs benannten Normen, keine wohlmeinende Auslegung einer Verordnung mehr. Für ein kleines internes Team ist das ein deutlich größerer Umfang, als eine Passseite und einen QR-Code zu bauen.
Was sich für den Plattform-Einkauf ändert
Fragen Sie direkt: Ist das Passformat der Plattform nach EN 18216 bis EN 18223 gebaut, und kann der Anbieter konkret zeigen, wo jede Norm umgesetzt ist? Ein Anbieter, der das nicht spezifisch beantworten kann, verlangt von Ihnen Vertrauensvorschuss, genau in dem Moment, in dem die Kommission diesen Vertrauensvorschuss überflüssig gemacht hat. Besonders wichtig ist hier die API-Norm EN 18222: Sie ist es, die das zentrale DPP-Register der EU von einer Plattform bei der Registrierung erwartet. Eine Plattform, die nicht danach gebaut ist, braucht individuelle Integrationsarbeit, die eine konforme Plattform sich spart.
Die Verbindung zur Kennungsnorm und zu GS1
EN 18219 regelt eindeutige Kennungen, und GS1 Digital Link zeichnet sich als praktischer Träger dieser Kennung in den meisten Branchen ab, dieselbe Verbindung zwischen QR-Code und auflösbarem Produktdatensatz, auf der auch GS1s bestehende Normungsarbeit aufbaut. Plattformen, die bereits auf GS1 Digital Link basieren, haben einen kürzeren Weg zur Konformität mit EN 18219 und EN 18220. Welche Plattformen das heute schon unterstützen, zeigt unser GS1-Digital-Link-Vergleich.
Was jetzt zu tun ist
- Bei Eigenentwicklung: Die sechs Normen noch in diesem Quartal ins Engineering-Team tragen, bevor weitere Architekturentscheidungen gegen die alten Entwurfsannahmen fallen.
- Bei Anbieterauswahl: Konformität mit EN 18216 bis 18223 als feste Frage in jedes Anbietergespräch aufnehmen, nicht als Nachgedanke.
- Bei bestehender Plattform: eine schriftliche Konformitätserklärung beim Anbieter anfordern. Das kostet ihn nichts und ist genau das Papier, das Sie brauchen, sobald ein Auditor fragt.
Die Pässe von dpp.cloud sind nach allen sechs Normen gebaut, einschließlich der EN-18222-API, die das Register erwartet. Registrierung und Interoperabilität sind also kein separates Projekt neben der eigentlichen DPP-Umsetzung. Mit bestehendem PIM dauert die Umsetzung in der Regel zwei bis drei Wochen, beschrieben in DPP erstellen aus PIM-Daten.
Nächster Schritt
Wenn Sie einen Konformitätscheck gegen die sechs Normen für Ihr aktuelles Setup wollen, oder einen Anbieter, der von Anfang an danach gebaut ist, buchen Sie eine 30-minütige Strategiesession.
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