PPWR vs. Digitaler Produktpass: Ist die EU-Verpackungsverordnung dasselbe wie der DPP?
Zuletzt aktualisiert: 18. August 2026. Geprüft gegen Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) und Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR).
Kurze Antwort: Nein. Die Verpackungsverordnung PPWR und der Digitale Produktpass (DPP) kommen aus zwei verschiedenen Verordnungen mit zwei verschiedenen Geltungsbereichen. PPWR regelt die Verpackung um dein Produkt herum. ESPR, die den DPP schafft, regelt das Produkt selbst. Beide führen zu einem QR-Code, der auf einen Datensatz verweist, und genau deshalb werden die beiden ständig durcheinandergebracht. Ein konformes Verpackungslabel nach PPWR macht dein Produkt nicht DPP-konform, und umgekehrt genauso wenig.
Zwei Verordnungen, zwei QR-Codes
| PPWR (Verpackung) | ESPR / DPP (Produkt) | |
|---|---|---|
| Verordnung | (EU) 2025/40 | (EU) 2024/1781 |
| Regelt | Verpackungsmaterial, Format, Recyclingfähigkeit, Wiederverwendung | Das Produkt selbst: Material, Herkunft, Reparierbarkeit, Compliance-Daten |
| Erstes QR-relevantes Datum | 12. August 2026 (Herstellerkennzeichnung, QR als Rückfalloption) | 18. Februar 2027 (Batteriepass) |
| Volle Data-Carrier-Pflicht | 12. August 2028 (harmonisiertes Label) | Je Produktkategorie, sobald delegierte Rechtsakte vorliegen, siehe unsere DPP-Timeline |
| Gilt für | Jeden, der Verpackungen auf dem EU-Markt in Verkehr bringt | Produkte in Kategorien mit erlassenem ESPR-Rechtsakt (aktuell Batterien, Textilien und Elektronik folgen) |
Was auf dem PPWR-QR-Code tatsächlich stehen muss
PPWR kommt in drei Stufen, und jede verlangt etwas anderes.
12. August 2026: Herstellerkennzeichnung
Name, eingetragener Handelsname, Postanschrift und elektronischer Kontakt müssen auf der Verpackung stehen. Standard ist der Aufdruck. Ein QR-Code oder anderer digitaler Datenträger ist nur eine Rückfalloption für Fälle, in denen Aufdrucken "nicht möglich" ist, typischerweise bei Verpackungen, die zu klein für den Text sind. Ist Platz da, wird gedruckt.
12. August 2028: das harmonisierte Label
Das ist das Datum, das am meisten zählt. Ab hier wird ein QR-Code oder gleichwertiger Datenträger fester Bestandteil eines standardisierten Labels für praktisch alle Verpackungen auf dem EU-Markt, verlinkt zu Materialzusammensetzung, Rezyklatanteil, Substances of Concern und Sortier- bzw. Entsorgungshinweisen. Die Zahlen zum Rezyklatanteil hängen von einer Berechnungsmethodik nach Artikel 7 Absatz 8 ab, die noch nicht veröffentlicht ist.
12. Februar 2029: Mehrwegverpackung
Verpackung, die als wiederverwendbar in Verkehr gebracht wird, braucht ein eigenes Label plus einen QR-Code, der auf Rücknahmesysteme, Sammelstellen und Rotations- bzw. Trackingdaten verweist.
Ein offener Punkt: Welches technische Format hinter diesen QR-Codes steht, ob die Daten strukturiert und maschinenlesbar sein müssen oder eine einfache Webseite reicht, legen Durchführungsrechtsakte nach Artikel 12 Absatz 6 und 7 fest. Die waren bis 12. August 2026 fällig und sind, Stand jetzt, noch nicht veröffentlicht. Die QR-Pflicht selbst steht fest. Das Datenschema dahinter ist noch offen.
Wo sich PPWR und DPP tatsächlich überschneiden
Beide Verordnungen laufen über dieselbe Grundidee: eindeutige Kennung, QR-Code, Datensatz dahinter. PPWR erlaubt ausdrücklich, verlangt aber nicht, dass Verpackungsinformationen und Produkt-DPP über denselben Datenträger erreichbar sind, wenn ein Produkt beides braucht. Eine technische Angleichung ist nicht vorgeschrieben. Aber ein QR-Code statt zwei ist der naheliegende Weg, wenn die Infrastruktur für eines von beiden ohnehin gebaut wird.
Die Frage nach dem Datenträger-Format, GS1 Digital Link oder andere Formate, ist dieselbe, die auch auf der Produktseite auftaucht. Unsere Artikel zu GS1 Digital Link und den harmonisierten DPP-Datenaustauschstandards zeigen, wie das für den Produkt-DPP gelöst wird.
Brauchst du PPWR, einen DPP, oder beides
Wenn du überhaupt Verpackungen auf dem EU-Markt in Verkehr bringst, gilt PPWR für dich, unabhängig davon, was drin ist. Grundkennzeichnung ab 2026, harmonisiertes Label und QR ab 2028.
Wenn dein Produkt in einer Kategorie mit erlassenem ESPR-Rechtsakt liegt, aktuell Batterien, mit Textilien und Elektronik in der Pipeline, brauchst du zusätzlich einen Produkt-DPP. Unsere DPP-Timeline sowie die Artikel zu Textilien und Elektronik zeigen, wann was kommt.
Die meisten Hersteller haben aktuell nur eine der beiden Pflichten. Ein Haushaltswarenhersteller mit EU-Vertrieb hat 2026 und 2028 echte PPWR-Verpackungsarbeit vor sich, auch ohne ESPR-Rechtsakt für seine Produktkategorie. Eine Textilmarke fährt beide Spuren gleichzeitig.
Wie dpp.cloud dazu passt
dpp.cloud baut die Produktseite: Anbindung an dein bestehendes PIM, Akeneo und andere, Mapping deiner Produktdaten auf das DPP-Schema deiner Kategorie, QR-verlinkter Pass in Wochen statt Monaten. Unser Kostenvergleich Selbst bauen oder kaufen hilft, wenn du das gegen ein internes Projekt abwägst.
Verpackungsbezogene PPWR-Daten hosten wir aktuell nicht als eigenes Produkt. Ist PPWR gerade deine einzige Pflicht, ist das ein eigenständiges Projekt, das wir nicht abdecken. Trägst du zusätzlich eine Produktkategorie unter ESPR, buch eine Strategy Session, wir klären gemeinsam, welche der beiden Pflichten für dich wirklich greift und wo sich ein QR-Code statt zwei teilen lässt.
Quellen
- Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR), Volltext auf EUR-Lex: eur-lex.europa.eu/eli/reg/2025/40/oj/eng
- Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR), Volltext auf EUR-Lex: eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1781/oj
.jpeg)








%201.png)

